Staatlich anerkannte Sachverständige

- sind z.B. von zuständigen Landesbehörden anerkannt
- erfüllen zur staatl. Anerkennung die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
- verlieren die staatliche Anerkennung, wenn sie gegen die auferlegten Pflichten verstoßen und ihre Tätigkeiten werden entsprechend überwacht von den zuständigen Anerkennungsstellen
- Es werden Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen von den Anerkennungsstellen geführt, die ebenso die Tätigkeiten in Bezug auf festgelegte Pflichten überwacht

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