Amtlich anerkannte Sachverständige

- sind in bestimmten Bereichen hoheitlich tätig, aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen, um Sicherheitsprüfungen durchzuführen, z.B. DEKRA, TÜV, usw.
- werden von zuständigen Behörden gemäß eines gesetzlich festgelegten Pflichtenkataloges überwacht, ebenso die o.g. Organisationen
- können ihre amtliche Anerkennung verlieren (Widerruf), wenn gegen vorliegende Pflichtenkataloge verstoßen wird

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